JAHRE 1-5
Für jüngere Kinder bieten wir ergänzenden Schwedischunterricht in Form von Gruppenlektionen an. Der Unterricht folgt den Empfehlungen der schwedischen Nationalen Bildungsagentur und hat einen staatlich anerkannten Lehrplan .
Der Gruppenunterricht des Schwedischen Schulvereins erfüllt zudem die Voraussetzungen des kantonalen Rahmenlehrplans für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) in den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz, Zug, Luzern, Bern und Obwalden.
Unser Ziel ist es, dass die Schüler ihre Schwedischkenntnisse beibehalten und weiterentwickeln, was ihnen auch die Rückkehr nach Schweden für eine mögliche Weiterbildung erleichtert. Neben dem aktiven Sprachtraining vermitteln wir den Schülerinnen und Schülern auch Wissen über den kulturellen Hintergrund, die Traditionen, die Geographie, die Geschichte und die sozialen Bedingungen Schwedens.

WER KANN SICH ANMELDEN?
Alle Kinder, deren Elternsprache Schwedisch ist, sind im Schwedischen Schulverein willkommen.
Die Ausbildung wird schwedischen Kindern angeboten, die im Ausland leben und eine lokale oder internationale Schule besuchen.
Wir teilen die Schüler stets in Gruppen gemäss ihrem Kenntnisstand ein.
WIE FUNKTIONIERT GRUPPENUNTERRICHT?
Für die Klassen 1-5 bieten wir einmal wöchentlich 90-minütigen Gruppenunterricht an, immer nach der regulären Schulzeit. Hausaufgaben werden in der Regel wöchentlich aufgegeben.
Eine Klasse besteht aus sieben bis zwölf Schülern. Wir streben eine Klassenbildung mit maximal zwei Jahrgangsstufen an, um möglichst homogene Gruppen zu bilden.
Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan für ergänzendes Schwedisch für schwedische Studierende im Ausland und am kantonalen Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK).

WIE FUNKTIONIERT DER GRUPPENUNTERRICHT?
Für die Klassen 1-5 bieten wir einmal wöchentlich Gruppenunterricht über 90 Minuten an, immer nach der regulären Schulzeit. Hausaufgaben werden in der Regel wöchentlich aufgegeben.
Eine Klasse besteht aus sieben bis zwölf Schülern. Wir streben eine Klassenbildung mit maximal zwei Jahrgangsstufen an, um möglichst homogene Gruppen zu bilden.
Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan für ergänzendes Schwedisch für schwedische Studierende im Ausland sowie am kantonalen Rahmenlehrplan für Heimatliche Sprache und Kultur (HSK).


WO & WANN FINDET DER UNTERRICHT STATT?
Der Schwedische Schulverein bietet an vielen Standorten in Zürich und Umgebung Unterricht an. Die Kurse finden immer nach der regulären Schulzeit statt.
Welche Jahrgangsstufen an welchem Standort angeboten werden, variiert von Jahr zu Jahr und richtet sich nach der aktuellen Studierendenzahl. Die diesjährigen Unterrichtsorte und Klassenstufen finden Sie hier .
Wir arbeiten ständig daran, zu wachsen und uns zu verbessern und versuchen stets, flexible Lösungen für Sie und Ihr Kind zu finden. Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie uns und wir versuchen, Ihnen zu helfen.
WAS KOSTET DER UNTERRICHT?
Alle Familien bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von 75 CHF.
Hinzu kommt ein jährliches Schulgeld von 750 CHF pro Schülerin und Schüler, sofern mindestens ein Erziehungsberechtigter schwedischer Staatsbürger ist und im täglichen Umgang mit dem Kind Schwedisch gesprochen wird. Der schwedische Staat zahlt in dem Fall einen staatlichen Zuschuss an die Schulkosten. Für Schüler, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, beträgt das Schulgeld 1050 CHF pro SchülerIn und Jahr.
Der Schulverein beantragt außerdem staatliche Zuschüsse für finnlandschwedische Schüler.
Der Verein bietet auch Geschwisterrabatte an. Eine Preisübersicht finden Sie hier .


ERHALTEN DIE KINDER NOTEN?
In den Kantonen Zürich, Aargau, Schwyz, Zug, Luzern und Bern sind die Lektionen des Schwedischen Schulvereins anerkannte HSK-Lektionen (Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur).
Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler des Schwedischen Schulvereins, die eine Schweizer Primarschule in einem dieser Kantone besuchen, Schwedisch in ihrem Zeugnis vermerkt bekommen. Auch Schülerinnen und Schüler, die eine internationale Schule besuchen, erhalten Noten.
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Die Benotung ist obligatorisch und erfolgt nach den Richtlinien und Vorlagen, die für alle muttersprachlichen Lehrkräfte in den jeweiligen Kantonen gelten.
