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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Staatliche Förderung und Förderfähigkeit

Nur Schüler in Ergänzungsschulen haben Anspruch auf die staatliche Förderung, die einmal jährlich (im Herbst) an den schwedischen Schulverein ausgezahlt wird. Um eine staatliche Förderung von Schweden/Finnland zu erhalten, ist es erforderlich, dass SCHWEDISCH ZU HAUSE EINE LEBENDE SPRACHE IST und dass mindestens ein Elternteil schwedischer/finnischer Staatsbürger ist. Außerdem muss der Schüler über Grundkenntnisse in Schwedisch verfügen. Wenn keiner der Elternteile schwedischer Staatsbürger ist, erhöht sich das Schulgeld um den Betrag, der die staatliche Förderung ausmacht. Die staatliche Förderung wird nach einem formellen Antrag an den schwedischen Schulverein ausgezahlt. Die Regeln für staatliche Förderungen für Schüler des Sofia Distance Gymnasiums und des Hermods Distance Gymnasiums finden Sie auf den jeweiligen Websites. Wenn ein Fernschüler Anspruch auf eine Förderung hat, wird diese an die Fernschule und nicht an den schwedischen Schulverein ausgezahlt.

Anmeldung / Abmeldung

Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr, ist verbindlich und durchgehend bis einschließlich Klasse 5. Das bedeutet, dass sich Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1-5 nicht mehrfach anmelden müssen. Für die Fortsetzung in den Klassen 6-9 ist eine erneute, verbindliche und durchgehende Anmeldung bis einschließlich Klasse 9 erforderlich. Für die Anmeldung zur Oberstufe (Tisus) gelten die gleichen Regelungen.

Studierende, die ihr Studium vor dem nächsten akademischen Jahr abbrechen möchten, müssen sich von ihren Erziehungsberechtigten exmatrikulieren lassen. Die An-/Abmeldung erfolgt über die Website und muss bis spätestens 30. April beim schwedischen Schulverein eingegangen sein. Bei einer Beendigung mitten im Semester ist eine Exmatrikulation durch die Erziehungsberechtigten erforderlich.

Gebühren- und Geschwisterrabatt
Die aktuelle Preisliste des Schwedischen Schulvereins finden Sie hier . Zusätzlich zum Schulgeld fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 75 CHF pro Familie an. Der Verein gewährt Geschwistern ab dem zweiten Kind einen Geschwisterrabatt. Dieser wird nur an Schüler in Ergänzungsschule gezahlt. Der Schwedische Schulverein behält sich das Recht vor, Unterrichtsmaterialien und Schulbedarf in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Mittel für Schüler mit besonderen Bedürfnissen gehen zu Lasten der Eltern.
Bezahlte Schulgebühren werden nicht zurückerstattet!

Lehre
Die Klassen sind oben aufgeführt. Bei ausreichender Schülerzahl (mindestens 7 Schüler) kann der Vorstand die Gründung einer neuen Gruppe beschließen. Die Aufnahme erfolgt in der Regel nur zu Beginn des Herbst- und Frühjahrssemesters. Der Schwedische Schulverein erlaubt maximal 3 Probestunden zu Semesterbeginn. Die Aktivitäten des Vereins hängen stark von der Schülerzahl ab. Bei größeren Änderungen der Schülerzahl müssen Unterrichtszeiten und Klasseneinteilungen möglicherweise geändert werden.

Versicherungen
Es liegt in der Verantwortung des Erziehungsberechtigten des Schülers, sicherzustellen, dass eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung besteht. Der Schwedische Schulverein haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Unterricht oder anderen vom Schwedischen Schulverein organisierten Aktivitäten auftreten.

Geschäftsordnung
Der schwedische Schulverein ist nur während der Unterrichtszeit für den Schüler verantwortlich.

Es ist wichtig, dass die Eltern für Folgendes verantwortlich sind:
- dass die Abwesenheit des Schülers aufgrund von Krankheit oder sonstiger Behinderung unverzüglich der Lehrkraft gemeldet wird.
- dass der Schüler seine Hausaufgaben regelmäßig macht.
- dass der Schüler regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnimmt.
- Transport zum und vom Unterricht (Schulweg).

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